dahm justizsysteme GmbH, Düsseldorf, Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden dahm Aktiengesellschaft am 10.02.2009 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
dahm justizsysteme GmbH, Düsseldorf, Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.01.2009 mit der dahm Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38902) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
dahm justizsysteme GmbH, Düsseldorf (Heerdter Landstr. 7, 40549 Düsseldorf). Mit der dahm Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 38902) als herrschendem Unternehmen ist am 19.03.2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2007 zugestimmt.
herbert dahm datensysteme GmbH - Computervertrieb, Düsseldorf (Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: dahm justizsysteme GmbH.
herbert dahm datensysteme GmbH - Computervertrieb, Düsseldorf (Heerdter Landstraße 7, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der herbert dahm datensyteme GmbH, Computer-Systemhaus Stuttgart mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 30848) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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