Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Mag. Kropsch, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Dapp, Teresa Christina Babette, Berlin,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung. |
Prokura erloschen
Mahn, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
02.08.2024
Thimm |
HRB 76575: dpa-infocom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Mittelweg 38, 20148 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Albig, Jirka, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Mag. Kropsch, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Rumpf, Frank, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Albig, Jirka, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 76575: dpa-infocom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Mittelweg 38, 20148 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dernbach, Christoph, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 76575: dpa-infocom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Mittelweg 38, 20148 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Albig, Jirka, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 76575: dpa-infocom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Mittelweg 38, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Global Media Services Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 36444) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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