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a)
firstbyte digital consulting gmbh
b)
Gummersbach
Geschäftsanschrift:
Aggerstraße 58, 51645 Gummersbach
c)
a) die Unternehmensberatung,
insbesondere die Beratung von
Unternehmen, Organisationen, Vereinen,
Verbänden und Einzelpersonen in
wirtschaftlichen, organisatorischen und
kommunikativen Fragen, die Erbringung
von Beratungs- und sonstigen
Dienstleistungen in allen Bereichen des
Datenschutzes, der Informationssicherheit
und der Business Continuity
(Notfallprävention und Notfallvorsorge), des
europäischen Datenschutzes und der IT-
Governance, Risk and Compliance, das
Durchführen von Audits in den
vorgenannten Bereichen, die Organisation
und Durchführung von Veranstaltungen,
Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen,
Seminaren und Workshops, die Konzeption
und der Betrieb von branchenoptimierten,
modernen Betreuungsmodellen zur
effizienten und rechtssicheren Erfüllung der
gesetzlichen Vorschriften sowie mit den
vorbezeichneten Leistungen im
Zusammenhang stehende Tätigkeiten;
b) das Halten und Verwalten von
Beteiligungen im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung
für Dritte. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schroer, Christopher, Gummersbach,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2024
b)
Entstanden durch Übernahme des Vermögens des firstbyte
digital consulting e.K. mit Sitz in Gummersbach (Amtsgericht
Köln, HRA 33895) als Ganzes im Wege der Ausgliederung
aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Christopher
Schroer nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom
30.07.2024 und des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 30.07.2024. Die
Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem
Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. |
a)
02.09.2024
Keusch |