HRB 13698: h1 communication Hillen Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Am Zollhafen 5, 41460 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 1. April 2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (1) (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Nach Firmenänderung nunmehr Neue Firma: h1 communication Verwaltungsgesellschaft mbH.
h1 communication Hillen Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Am Zollhafen 3, 41460 Neuss. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Zollhafen 5, 41460 Neuss. Einzelprokura: Mirgeler, Andreas, Kaarst, * ‒.‒.‒‒.
h1 communication Hillen Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss, Am Zollhafen 3, 41460 Neuss. Einzelprokura: Hillen, Jutta, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
h1 communication Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss (Am Zollhafen 3, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 26. April 2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: h1 communication Hillen Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahm, Heiko, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Hillen, Marc, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
h1 communication Werbeagentur Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuss (Am Zollhafen 3, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13. Januar 2006. Gegenstand: Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der h1 communication Werbeagentur GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dahm, Heiko, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.