Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Dr. Müller, Michael, München, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
25.10.2022
Röslmaier |
HRB 83437: tv weiss-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 7, 85774 Unterföhring. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kümmel, Annette, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83437: tv weiss-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 7, 85774 Unterföhring. Bestellt: Geschäftsführer: Wissel, Florian, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 83437:tv weiss-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Medienallee 7, 85774 Unterföhring.Der mit der SAT.1 Satelliten Fernsehen GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 180751, ehemals Sitz Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 76916 B) abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag vom 19.12.2003 ist durch Vertrag vom 06.10.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2014 hat zugestimmt.
tv weiss-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH, Unterföhring, Landkreis München (Medienallee 7, 85774 Unterföhring). Die Sat.1 Bayern GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 82968) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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