"Apollo Trading" Vertriebsgesellschaft für Textilien mbH, Hamburg, Hallerplatz 4, 20146 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schneider Versand GmbH am 21.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Apollo Trading" Vertriebsgesellschaft für Textilien mbH, Hamburg, Hallerplatz 4, 20146 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.06.2011 mit der Schneider Versand GmbH mit Sitz in Wedel (Amtsgericht Pinneberg, HRB 6369 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.