"Bö-Fi" Transport und Bau GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Mittelgebirgsstraße 1, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Einzelprokura: Böhme, Martina, Lichtenberg/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
"Bö-Fi" Transport und Bau GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Mittelgebirgsstraße 1, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Prokura erloschen: Böhme, Dietmar, Lichtenberg/Erzgeb. ‒.‒.‒‒.
"Bö-Fi" Transport und Bau GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Mittelgebirgsstraße 1, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Böhme, Dietmar, Ing., Lichtenberg. Einzelprokura: Böhme, Dietmar, LichtenbergErzgeb. ‒.‒.‒‒.
"Bö-Fi" Transport und Bau GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Mittelgebirgsstraße 1, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 25,41 EUR auf 25.590,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 15 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.200,00 EUR auf 27.790,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Lichtenberger Baumaschinen-Service GmbH mit dem Sitz in Lichtenberg/Erzgeb. und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 27.790,00 EUR.
"Bö-Fi" Transport und Bau GmbH, Lichtenberg/Erzgeb., Mittelgebirgsstraße 1, 09638 Lichtenberg/Erzgeb.. Die Bö-Fi Baustellenservice GmbH mit dem Sitz in Lichtenberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz HRB 8850) und die Lichtenberger Baumaschinen-Service GmbH mit dem Sitz in Lichtenberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz HRB 13102) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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