"CONTIS" Kfz-Ausrüstungs- GmbH, Sulzbach (Justus-von-Liebig-Str. 14, 66280 Sulzbach). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
"CONTIS" Kfz-Ausrüstungs- GmbH, Sulzbach (Justus-von-Liebig-Str. 14, 66280 Sulzbach).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
"CONTIS" Kfz-Ausrüstungs- GmbH, Sulzbach (Justus-von-Liebig-Str. 14, 66280 Sulzbach). Die Gesellschaft ist infolge der über ihr Vermögen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Gem. § 65 Abs.1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Prokura erloschen: Ehrlich, Inge, Homburg.Von Amts wegen eingetragen gem. § 144 c FGG.
"CONTIS" Kfz-Ausrüstungs- GmbH, Sulzbach (Justus-von-Liebig-Str. 14, 66280 Sulzbach). Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.