"Der Schmutzbrecher", G. Teichmann GmbH, Neumünster (Margaretenweg 7, 24536 Neumünster). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 30.08.2011 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 7562 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
"Der Schmutzbrecher", G. Teichmann GmbH, Neumünster (Margaretenweg 7, 24536 Neumünster). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Der Schmutzbrecher", G. Teichmann e.K. mit Sitz in Neumünster fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..