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"Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V., Lübeck (VR 1881 HL) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Wulfsdorfer Weg 13
23560 Lübeck
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 1881 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V. aus Lübeck war im Handelsregister Lübeck unter der Nummer VR 1881 HL verzeichnet. Nach der Gründung am hat die "Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V. ihren Standort nicht geändert. Die "Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 20.12.2011
Löschung

VR 1881 HL: "Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V., Lübeck (c/o Hans Joachim Zastrow, Wulfsdorfer Weg 13, 23560 Lüebck). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 09.12.2011 erfolgten Eintragung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Charlottenburg, VR 31076 B) wirksam geworden. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Calendar 25.11.2011
Veränderung

VR 1881 HL: "Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Fachverband Bundespolizei" e.V., Lübeck (c/o Hans Joachim Zastrow, Wulfsdorfer Weg 13, 23560 Lüebck). Rechtsverhaeltnis: Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2011 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.10.2011 mit dem neu gegründeten Verein "DPolG Bundespolizeigewerkschaft e.V." mit Sitz in Berlin durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Historie 1

20.12.2011
Registervorgang

Löschung 19.12.2011