HRB 19345: "Die Schlawiner" gGmbH, Remscheid, Klausen 22, 42899 Remscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Hosters, Stefanie, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ulrich, Richard, Remscheid, * ‒.‒.‒‒.
"Die Schlawiner" gGmbH, Remscheid, Klausen 22, 42899 Remscheid.Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziffer 8.4 (Beschränkung durch § 181 des BGB) (Vertretung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Klausen 22, 42899 Remscheid.
"Die Schlawiner" gGmbH, Remscheid (Klausen 22, 42899 Remscheid). Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2006 hat das Stammkapital um 3.000,00 EUR auf 49.000,00 EUR erhöht und § 6 (Stammkapital u. Stammeinlagen) Abs. 6.1 des Gesellschaftsvertrages geändert und § 6 Abs. 6.2 aufgehoben. 49.000,00 EUR.
"Die Schlawiner" gGmbH, Remscheid (Klausen 22, 42899 Remscheid).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2005. Gegenstand: Der Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere zu folgenden Zwecken: - der Förderung der Jugendhilfe und -fürsorge, - der Erziehung, der Durchführung erzieherischer Hilfen, - der Sozialarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, - der Familien- und Berufsbildung, - der interkulturellen Familiensozial- und Soziokulturarbeit. Stammkapital: 46.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Ulrich, Richard, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen des Vereins Jugendhilfe Remscheid "Die Schlawiner" e.V. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Remscheid, VR 982 ) aufgrund des Ausgliederungsplans vom 15.08.2005 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.09.2005 wirksam geworden.