"Die Speiche" Auto & Zweirad GmbH, Stuttgart (Robert-Koch-Str. 9-13, 70563 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.08.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
"Die Speiche" Auto & Zweirad GmbH, Stuttgart (Robert-Koch-Str. 9-13, 70563 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 21.06.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Gennermann, Ulrich, Gärtringen als Inhaber der Firma "Die Speiche e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 721645) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.