"Familienerholung Usedom" e.V., Zinnowitz, (Dünenstraße 45, 17454 Zinnowitz).Der neue Rechtsträger wurde am 31.01.2012 in das Handeslregister beim Amtsgericht Stralsund (HRB 8347) eingetragen.
"Familienerholung Usedom" e.V., Zinnowitz, (Dünenstr. 45, 17454 Zinnowitz).Die Mitgliederversammlung vom 16.08.2011 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die gleichzeitig errichtete Familienerholung Usedom gemeinnützige GmbH mit Sitz in Zinnowitz beschlossen. Der Formwechsel wird wirksam mit Eintragung der neuen GmbH im Handelsregister. An die Gläubiger ergeht gemäß §§ 201, 204, 22 UmwG folgender Hinweis: "Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird" .