"GRÜNLAND" Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Klopstockstr. 4, 22765 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden A. Dohrn & A. Timm GmbH & Co. KG am 10.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"GRÜNLAND" Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Klopstockstr. 4, 22765 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der A. Dohrn & A. Timm GmbH & Co. KG mit Sitz in Diedersdorf (AG Potsdam HRA 1473 P) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"GRÜNLAND" Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Klopstockstr. 4, 22765 Hamburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Günther, Betriebswirt, Hamburg. Bestellt: Geschäftsführer: Röhl, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.