"Gerda" Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wissollstraße 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr.Geschäftsanschrift: Wissollstraße 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.06.2009 mit der Wilh. Schmitz-Scholl GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 15660) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Gerda" Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wissollstraße 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wilh. Schmitz-Scholl GmbH am 16.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Gerda" Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr, (Wissollstr. 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr).Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 1 (Geschäftsjahr, Jahresabschluß) beschlossen.
"Gerda" Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr, (Wissollstr. 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr).Der mit der Wilh. Schmitz-Scholl GmbH, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 15660) am 01.07.1991 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.08.2008 geändert worden. Die Gesellschafterversammlungen der herrschenden Gesellschaft vom 28.08.2008 sowie der beherrschten Gesellschaft vom 29.08.2008 haben der Änderung zugestimmt.
"Gerda" Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Mülheim an der Ruhr (Wissollstr. 5-43, 45478 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.03.2006 mit der Cavelli Warenhandelsgesellschaft mbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HR B 15107) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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