GnR 100281: "Großfahner Fruchtgarten" eG, Gierstädt (Große Hecke 2, 99100 Gierstädt). Ausgeschieden: Vorstand: Pennewiß, Cornelia, Großfahner, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Schwertner, Mandy, Gierstädt, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schwertner, Mandy, Gierstädt, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Pennewiß, Cornelia, geb. Wagner, Großfahner, * ‒.‒.‒‒.
GnR 100281: "Großfahner Fruchtgarten" eG, Gierstädt (Große Hecke 2, 99100 Gierstädt). Einzelprokura: Schwertner, Mandy, Gierstädt, * ‒.‒.‒‒.
"Großfahner Fruchtgarten" eingetragene Genossenschaft, Großfahner (Große Hecke 2, 99100 Gierstädt). Die Generalversammlungen vom 06.03.2008 und 04.07.2008 haben die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: §§ 1 (Firma, Sitz, Gegenstand), 2 (Geschäftsanteil, Nachschusspflicht), 4 (Vorstand). Firma geändert, nun: Neue Firma: "Großfahner Fruchtgarten" eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Gierstädt. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die gemeinschaftliche Nutzung und die Nutzungsüberlassung an Mitglieder von landwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen und Betriebsgegenständen und von Grundstücken; die Einbringung von Leistungen im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Mitglieder und Betriebe der Mitglieder; die Bearbeitung und die Verwertung der selbst oder von Mitgliedern und von Betrieben der Mitglieder selbst gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse; die Beratung für die Produktion und die Verwertung landwirtschaftlicher Erzeugnisse der MItglieder und der Betriebe der Mitglieder. Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung ihres Zweckes förderlich sind. Sie ist zum Abschluss von Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträgen berechtigt. Die Genossenschaft darf Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im Inland errichten. Sie darf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Vorstand: Pennewiß, Cornelia, Großfahner, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstand: Hähnchen, Werner, Großfahner, * ‒.‒.‒‒.Gem. § 22 und § 22a GenG wird zusätzlich bekanntgemacht: Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet. Die für die Einzahlung des Geschäftsanteils festgesetze Frist wurde wie folgt verlängert: Bis zur Hälfte des Geschäftsanteils kann der Vorstand Ratenzahlung binnen zwei Jahren zulassen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.