HRB 12767 PI: "Holte"-Hausservice GmbH, Quickborn/Krs. Pinneberg, Ulzburger Landstraße 410, 25451 Quickborn. Gegenstand: Vermittlung gewerblicher und privater Reinigungsarbeiten sowie Dienstleistungen anderer Art an Grundstücken und Gebäuden. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Gresser, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Quickborn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Einzelprokura: Breckwoldt, Malte, * ‒.‒.‒‒, Ellerau; nicht zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.08.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der "Holte"-Hausservice GmbH, nunmehr "Holte"-Invest GmbH, mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2878 PI), nämlich des Teilbetriebs "Reinigung", auf Grund des Spaltungsplans vom 11.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
25451 Quickborn
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.holte.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: GmbH