"KAMBERG" Grundstücks Verwaltungs GmbH, Burscheid (Industriestr. 48, 51399 Burscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TORNIER Vertriebs- und Beratungsgesellschaft für Medizintechnik mbH am 10.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"KAMBERG" Grundstücks Verwaltungs GmbH, Burscheid (Industriestr. 48, 51399 Burscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2007 mit der TORNIER Vertreibs- und Beratungsgesellschaft für Medizintechnik mbH mit Sitz in Burscheid (Amtsgericht Köln, HRB 48560) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.