HRA 2330: "Kevelaer" Pilzkulturen GmbH & Co. KG, Kevelaer (Im Auwelt 45, 47624 Kevelaer). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
"Kevelaer" Pilzkulturen GmbH & Co. KG, Kevelaer (Im Auwelt 45, 47624 Kevelaer). Durch Urteil des Gerichtshofes Roermond (06/215 E) vom 11.10.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
"Kevelaer" Pilzkulturen GmbH & Co. KG, Kevelaer (Im Auwelt 45, 47624 Kevelaer). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 mit der "Niederrhein" Pilzkulturen GmbH & Co. KG mit Sitz in Straelen (AG Kleve, HRA 1831) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.