"Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen, Lockhofstraße 9, 45881 Gelsenkirchen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG am 30.11.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen, Lockhofstr. 9, 45881 Gelsenkirchen. Geschäftsanschrift: Lockhofstraße 9, 45881 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2010 mit der Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co. KG mit Sitz in Hohenhameln (AG Hildesheim HRA 100746) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen, Lockhofstr. 9, 45881 Gelsenkirchen.Nicht mehr Geschäftsführer: Lindenthal, Brigitte, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
"Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gelsenkirchen, Lockhofstr. 9, 45881 Gelsenkirchen.Geschäftsanschrift: Lockhofstr. 9, 45881 Gelsenkirchen. Geschäftsführer: Meissner, Henning, Hohenhameln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co. KG in Hohenhameln (Amtsgericht Hildesheim HRA 100746) am 11.12.2003 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.10.2009 zum 30.04.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.