HRB 2512 NP: "Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Prenzlau, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau (Unternehmensgegenstand: .). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2512 NP: "Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Prenzlau, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau (Unternehmensgegenstand: .). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2512 NP: "Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Prenzlau, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 I 4 (Vertretung).
HRB 2512 NP: "Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Prenzlau, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
HRB 2512 NP: "Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Prenzlau, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau. Gegenstand: Verwaltung, Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung für Geschäfte mit von der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beherrschten Unternehmen oder sonstigen verbundenen Unternehmen von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Änderung Geschäftsführer: Roll, Hartmut. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2014 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst worden. Geändert worden sind dabei unter anderem der Gegenstand der Gesellschaft (§ 2) sowie die allgemeinen Vertretungsregelungen (§ 7).
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