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"Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V., Oberdreis (VR 11421) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Tannenstr. 9
57639 Oberdreis
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 11421
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V. aus Oberdreis war im Handelsregister Montabaur unter der Nummer VR 11421 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die "Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V. ihren Standort nicht geändert. Die "Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 16.03.2011
Löschung

"Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V., Puderbach (Tannenstr. 9, 57639 Oberdreis). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers "TROTZDEM - LICHTBLICK" - Verein gegen sexuellen Missbrauch/Frauennotruf e.V. (vorher: TROTZDEM - Verein gegen sexuellen Missbrauch an Frauen, Mädchen und Jungen e.V) mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, VR 11266) am 22.02.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Dieser Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 22.02.2011
Veränderung

"Lichtblick" - Frauennotruf Puderbacher Land e.V., Puderbach (Tannenstr. 9, 57639 Oberdreis). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.12.2010 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2010 mit dem "TROTZDEM - Verein gegen sexuellen Mißbrauch an Frauen, Mädchen und Jungen e.V." mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur, VR 11266) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

16.03.2011
Registervorgang

Löschung 02.03.2011