"MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Fruchtallee 53, 20259 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.12.2009 mit der VOLKSWAGEN Retail GmbH mit Sitz in Wolfsburg (AG Braunschweig HRB 100282) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Fruchtallee 53, 20259 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VOLKSWAGEN Retail GmbH am 29.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Fruchtallee 53, 20259 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Raffay Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 15638) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Fruchtallee 53, 20259 Hamburg.Bestellt Geschäftsführer: Strübing, Henri, Kleinmachnow, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
"MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Fruchtallee 53, 20259 Hamburg.Geschäftsanschrift: Fruchtallee 53, 20259 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Speh, Michael, Hattingen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun Geschäftsführer: Schardey, Gert, Mechow, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
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