HRB 81017: "Manusaar" Saarländische Metallwarenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nonnweiler, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Goma GmbH (Amtsgericht Nürnberg HRB 26520) wurde am 07.09.2015 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 81017: "Manusaar" Saarländische Metallwarenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nonnweiler, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Goma GmbH (Amtsgericht Nürnberg HRB 26520) wurde am 07.09.2015 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
HRB 81017:"Manusaar" Saarländische Metallwarenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nonnweiler, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.07.2015 mit der Goma GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 26520) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Manusaar" Saarländische Metallwarenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nonnweiler, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg. Der mit der Goma GmbH mit dem Sitz in Nürnberg ( Amtsgericht Nürnberg, HRB 26520) am 02.11.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die benannten Verträge und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen verwiesen.
HRB 81017:"Manusaar" Saarländische Metallwarenindustrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nonnweiler, Stephanstr. 49, 90478 Nürnberg.Der mit der Goma GmbH mit dem Sitz in Nürnberg ( Amtsgericht Nürnberg, HRB 26520) am 02.11.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die benannten Verträge und die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen verwiesen.
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