"Marc Picard" Lederwaren GmbH 2001, Altenbuch (Siedlungstraße 3, 97901 Altenbuch). Die Verschmelzung wurde am 29.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6878).
"Marc Picard" Lederwaren GmbH 2001, Altenbuch (Siedlungstraße 3, 97901 Altenbuch). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der "Marc Picard" Lederwaren GmbH 2000 mit dem Sitz in Altenbuch (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6878)verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.