HRB 15127: "PATTBERG" Maschinenbauteile GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 125, 44799 Bochum. Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Am Hellweg 16, 44805 Bochum.
HRB 15127:"PATTBERG" Maschinenbauteile GmbH, Bochum, Wohlfahrtstr. 125, 44799 Bochum.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2014. Geschäftsanschrift: Wohlfahrtstr. 125, 44799 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von kundenspezifischen Zeichnungsteilen, Dreh-/ Fräs-, Schmiede-, Stanz-, Kaltfließpressteilen und Verbindungselementen. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möhür, Ahmet, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "PATTBERG" Maschinenbauteile GmbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 6255) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.