"Präzisionsteilefertigung - Steffen Pfüller" e.K., Stollberg/Erzgeb., Auer Straße 7, 09366 Stollberg/Erzgeb.. Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die PTF Pfüller GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Stollberg/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRA 7004) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
09366 Stollberg
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: eK