"Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH, Henstedt-Ulzburg(Moorweg 28, 24558 Henstedt-Ulzburg). Die Verschmelzung ist mit der am 05.07.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRA 5717 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
"Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung GmbH, Henstedt-Ulzburg(Moorweg 28). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Bernd Kaack, der das Geschäft als Einzelunternehmen unter der Firma "Praxis" Finanz- und Unternehmensberatung, Inh. Bernd Kaack fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..