"ProKa" GmbH-Fachgroßhandel für Sauberkeit und Hygiene-, Magdala (Am Amselsberge 5a, 99441 Magdala). Die Verschmelzung wurde am 14.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRA 17903).
"ProKa" GmbH-Fachgroßhandel für Sauberkeit und Hygiene-, Magdala (Am Amselsberge 5a, 99441 Magdala). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gustav Koch GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln HRA 17903) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.