"Psi" Grabmale und Kunst in Stein GmbH, Hilden (Ohligser Weg 41, 40723 Hilden). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Deiter Lüttgen e.K. (AG Düsseldorf, HRA 19390) am 13.06.2007 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
"Psi" Grabmale und Kunst in Stein GmbH, Hilden (Ohligser Weg 41, 40723 Hilden). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 im Wege der Umwandlung mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter Dieter Lüttgen e.K. mit Sitz in Hilden weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.