HRB 19531: "Restaurant International" Restaurationsbetriebe GmbH, Duisburg, Schlosstraße 6, 47179 Duisburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
"Restaurant International" Restaurationsbetriebe GmbH, Duisburg, Schlosstraße 6, 47179 Duisburg. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. nunmehr bestellt als Liquidator: Aleksic, Zarko, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
"Restaurant International" Restaurationsbetriebe GmbH, Duisburg (Schlosstraße 6, 47179 Duisburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2007. Gegenstand: ist der Betrieb von Restaurants. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Aleksic, Zarko, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Aleksic, Kristina, geb. Juric, Duisburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Ausgliederung der "Restaurant International" Restaurationsbetriebe e.K., Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 9637) aus dem Vermögen des Inhabers zur Neugründung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.