"Running strong" für die Indianerjugend gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main (Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am MainDie Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
"Running strong" für die Indianerjugend gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main (Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main). Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 2 Monate festgesetzt.
"Running strong" für die Indianerjugend gemeinnützige GmbH, Frankfurt am Main (Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2007 mit Nachtrag vom 23.10.2007. Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft im Sinne von Abs. 1 ist die Förderung des Bildungs- und Erziehungswesen und die Jugendhilfe für die Indianerjugend in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung und den Ausbau der Initiativprojekte in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), welche insbesondere die Erziehung, Betreuung und Ausbildung der Indianerjugend zum Ziel haben; derartige Initiativprojekte sind zum Beispiel, Tagesstätten, Gemeinschaftszentren, Sprachkurse, Wasser-, Brennstoff-, Behausungs- und Agrarprojekte. b) die Bekanntmachung der Gesellschaft durch Präsenz in den Medien, z.B. durch Artikel in Zeitschriften, Büchern, auf Flugblättern oder in anderen Dokumenten und mittels Filmen, aufgezeichneten Bändern und in elektronischen Medien vervielfältigtem Filmmaterial; c) Ausstellungen, Meetings, Vorträge, Lehrveranstaltungen, Seminare und Kurse, evtl. auch gemeinsam mit anderen Gesellschaften; d) stetige Forschung im Hinblick auf die Ziele der Gesellschaft und die Arbeit der Gesellschaft, sowie Verbreitung und Austausch der Forschungsergebnisse; e) Zusammenarbeit und Vereinbarungen mit örtlichen, nationalen oder anderen Behörden; f) Annahme von Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Hinterlassenschaften und Nachlassen von jedem tatsächlichen oder privaten Vermögen; g) Aufrufe, öffentliche Versammlungen, Anwerben von Mitgliedern und Förderern und andere notwendige Schritte für die Eintreibung von finanziellen Mitteln für die Gesellschaft in Form von Spenden, Zuwendungen, Mitgliedsbeiträgen etc.; h) Knüpfung, Ausbau und Aufrechterhaltung von Kontakten und Informationsaustausch mit anderen Gesellschaften auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zur schnelleren Verwirklichung der Ziele; i) Spenden (in bar oder als Anlage) zur Förderung der Gesellschaftsziele. (4) Zur Förderung ihres Zwecks kann die Gesellschaft Verträge auch als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO sowohl mit inländischen als auch mit ausländischen Körperschaften schließen, deren satzungsmäßiger Zweck dem unter Art. 2 Abs. (2) dieses Gesellschaftsvertrages genannten entspricht und die selbst als steuerbegünstigt anerkannt sind, sich an solchen Körperschaften beteiligen oder Anteile an ihnen übernehmen oder diese Körperschaften in sonstiger Weise unterstützen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hedrick, Robert Jerry, Alexandria, Virginia/USA, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.