HRA 20856: "STABAU" Stahlrohrbau G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft, Hannover, Eilersweg, 30419 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Richter-Gerüstbau G.m.b.H. & Co. KG am 30.09.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 20856: "STABAU" Stahlrohrbau G.m.b.H. & Co. Kommanditgesellschaft, Hannover, Eilersweg, 30419 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 mit Ergänzung vom 20.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 und 20.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2019 und 20.09.2019 mit der Richter-Gerüstbau G.m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 22295) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.