"STEINBACHHOF" GmbH, Sangerhausen, Kloster Rohrbach, 06526 Sangerhausen OT Oberröblingen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Steinholz GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Thale (Amtsgericht Stendal HRA 3695) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 02.07.2013 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
06526 Sangerhausen
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH