HRB 127877: "Spatenhaus" Grundbesitz-Beteiligungs GmbH, München, Marsstr. 46-48, 80335 München. Die MADARI Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 135145) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 127877: "Spatenhaus" Grundbesitz-Beteiligungs GmbH, München, Marsstr. 46-48, 80335 München. Die Verschmelzung wurde am 16.02.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRA 62164).
HRB 127877: "Spatenhaus" Grundbesitz-Beteiligungs GmbH, München, Marsstr. 46-48, 80335 München. Prokura erloschen: Gegerle, Michaela, Hofstetten, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 8.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SGI Grundbesitz GmbH & Co. Immobilien-Verwaltungs oHG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 62164) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 127877: "Spatenhaus" Grundbesitz-Beteiligungs GmbH, München, Marsstr. 46-48, 80335 München. Die "SPATENHAUS" Grundbesitz Verwaltung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 80139) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 127877: "Spatenhaus" Grundbesitz-Beteiligungs GmbH, München, Marsstr. 46-48, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wagner, Thomas, Kaufering, * ‒.‒.‒‒.
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