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"TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein, Bad Lauterberg (VR 170091) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Vorwerk 10
37431 Bad Lauterberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 170091
Amtsgericht: Göttingen
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die "TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein aus Bad Lauterberg war im Handelsregister Göttingen unter der Nummer VR 170091 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die "TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein ihren Standort nicht geändert. Die "TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 16.06.2016
Löschung

VR 170091: "TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein, Osterhagen (Am Vorwerk 10, 37431 Bad Lauterberg). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Sportvereinigung Barbis e.V. am 13.06.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 08.06.2016
Veränderung

VR 170091: "TUSPO SÜDRING", eingetragener Verein, Osterhagen (Am Vorwerk 10, 37431 Bad Lauterberg). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.03.2016 mit dem Sportvereinigung Barbis e.V. mit Sitz in Barbis (Amtsgericht Göttingen VR 170015) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

16.06.2016
Registervorgang

Löschung 16.06.2016