"Team-Work Personalservice GmbH"., Bochum (Universitätsstr. 35, 44789 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Team-Work Personalservice GmbH am 17.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
"Team-Work Personalservice GmbH"., Bochum (Universitätsstr. 35, 44789 Bochum). Das Vermögen der Gesellschaft ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 3.5.2007 und den zustimmenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom jeweils 3.5.2007 auf die Team-Work Personalservice GmbH mit Sitz in Essen, HRB 7919 ( übernehmender Rechtsträger ) übertragen worden. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.