HRB 20365: "VOGELSANG" Musik GmbH, Köln, Girlitzweg 30, Tor 4, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren wurden Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Veräußerung, Belastung und Teilung von Geschäftsanteilen), § 7 (Erbfolge), § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 9 (Geschäftsführung und Vertretung), § 10 Ziffern 2 und 3 (Gesellschafterversammlung) sowie § 11 (Jahresabschluss - Gewinnverwendung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: das Verlegen von Musik; Produktion und Herstellung, sowie der Vertrieb von Noten; die Schulung und Betreuung von Künstlern einschließlich Management; die Vermarktung von Lizenzen; die Durchführung von Promotion. Nach Ergänzung des Geburtsdatums sowie Berichtigung des Wohnortes von Amts wegen weiterhin Geschäftsführer: Schulte-Ontrop, Johannes, Bad Münstereifel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen weiterhin Geschäftsführer: Werner, Peter Hubertus, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der "VOGELSANG" Event GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 45270) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50829 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH