"Vincent" Television GmbH, Hamburg, Deichstraße 48-50, 20459 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Vincent" TV GmbH am 10.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Vincent" Television GmbH, Hamburg, Deichstraße 48-50, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2012 nebst Ergänzung vom 02.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 03.04.2012 sowie 02.07.2012 Tag mit der "Vincent" TV GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99232 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Vincent" Television GmbH, Hamburg, Deichstraße 48-50, 20459 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Deichstraße 48-50, 20459 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Nöcker, Vanessa, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
"Vincent" Television GmbH, Hamburg (Deichstr. 48-50, 20459 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 und 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.