"quant" - Service für das Gesundheitswesen GmbH, Hamburg (Wendenstr. 309, 20537 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) am 27.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"quant" - Service für das Gesundheitswesen GmbH, Hamburg (Wendenstr. 309, 20537 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2008 mit der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS) mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 40 207) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.