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(ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hürth (HRB 119577)

Firmendaten

Anschrift
An der Hasenkaule 10
50354 Hürth
Frühere Anschriften: 1
Ritterstr. 30, 50354 Hürth
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 119577
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die (ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus Hürth ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 119577 verzeichnet. Nach der Gründung am 23.05.2024 hat die (ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, sowie die Förderung der Erziehung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist desozialisierten Kindern und Jugendlichen eine Lebenshilfe zu geben und ihre soziale Integration zu verwirklichen. 2.Dieser Zweck wird insbesondere durch Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie ambulante Dienstleistungen verwirklicht. Maßgeblich hierfür ist: § 27 SGB VII (Hilfen zur Erziehung) i.V.m. § 29 - soziale Gruppenarbeit - Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder und Jugendliche. Es finden zeitlich befristete, themenzentrierte oder fortlaufende pädagogische Gruppenangebote, sowie Beratungen und Betreuungen mit minderjährigen Kindern, sowie volljährigen, jungen Erwachsenen und deren Eltern in Krisen statt. § 30 - Erziehungsbeistandschaft - Die Aufgabe einer Erziehungsbeistandschaft besteht darin, Probleme von Minderjährigen und volljährigen jungen Erwachsenen unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu erarbeiten. § 31 - sozialpädagogische Familienhilfe - Diese ambulante Hilfe zur Erziehung bezieht sich auf die gesamte Familie und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens zu leisten und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie den Kontakt mit Ämtern und weiteren Institutionen zu unterstützen § 34 - stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen - Stationäre Hilfen sollen Kindern und Jugendlichen durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten, insbesondere der tiergestützten Pädagogik, in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Entwicklungsstand, sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie, die Erziehung in einer anderen Familie oder auf ein selbstständiges Leben vorbereiten. § 35 und 35a - intensiv pädagogische Einzelbetreuung - Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen gewährt werden, die einer derartigen Unterstützung zur sozialen Integration und einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen, weil ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. § 41 - Hilfe für junge Volljährige - Junge Volljährige erhalten die geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet ist. Die Hilfe wird (mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. § 42 - Inobhutnahme - Die Hilfe wird gewährt, wenn ein Kind oder der jugendliche/ die jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Die Anfrage erfolgt über das zuständige Jugendamt. § 42a - vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise - Die Anfrage erfolgt ebenfalls durch das zuständige Jugendamt. Ziel der Hilfe ist u.a. den gesundheitlichen Zustand des Kindes/ Jugendlichen zu ergründen, Ressourcen zu entdecken und den weiteren Hilfebedarf des Einzelnen zu eruieren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die (ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.11.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
An der Hasenkaule 10, Gebäude 14, 50354
Hürth
a)
06.11.2024
Aumann
1 a)
(ZRJ) ZeitRaum- Jugendhilfe
gemeinnützige Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
b)
Hürth
Geschäftsanschrift:
Ritterstraße 30, 50354 Hürth
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
und Umsetzung der Jugendhilfe, sowie die
Förderung der Erziehung. Der Zweck wird
insbesondere verwirklicht durch die sozial-
pädagogische und wirtschaftliche
Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Ziel ist desozialisierten Kindern und
Jugendlichen eine Lebenshilfe zu geben
und ihre soziale Integration zu
verwirklichen.
2.Dieser Zweck wird insbesondere durch
Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
sowie ambulante Dienstleistungen
verwirklicht.
Maßgeblich hierfür ist:
§ 27 SGB VII (Hilfen zur Erziehung) i.V.m.
§ 29 - soziale Gruppenarbeit -
Die soziale Gruppenarbeit ist ein Angebot
zum sozialen Lernen in Gruppen für Kinder
und Jugendliche. Es finden zeitlich
befristete, themenzentrierte oder
fortlaufende pädagogische
Gruppenangebote, sowie Beratungen und
Betreuungen mit minderjährigen Kindern,
sowie volljährigen, jungen Erwachsenen
und deren Eltern in Krisen statt.
§ 30 - Erziehungsbeistandschaft -
Die Aufgabe einer
Erziehungsbeistandschaft besteht darin,
Probleme von Minderjährigen und
volljährigen jungen Erwachsenen unter
Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes zu
erarbeiten.
§ 31 - sozialpädagogische Familienhilfe -
Diese ambulante Hilfe zur Erziehung
bezieht sich auf die gesamte Familie und
hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in
verschiedenen Bereichen des Alltagslebens
zu leisten und bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen, der Lösung von
Konflikten und Krisen, sowie den Kontakt
mit Ämtern und weiteren Institutionen zu
unterstützen
§ 34 - stationäre Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen -
Stationäre Hilfen sollen Kindern und
Jugendlichen durch eine Verbindung von
Alltagserleben mit pädagogischen und
therapeutischen Angeboten, insbesondere
der tiergestützten Pädagogik, in ihrer
Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend
dem Entwicklungsstand, sowie den
Möglichkeiten der Verbesserung der
Erziehungsbedingungen in der
Herkunftsfamilie, eine Rückkehr in die
Ursprungsfamilie, die Erziehung in einer
anderen Familie oder auf ein
selbstständiges Leben vorbereiten.
§ 35 und 35a - intensiv pädagogische
Einzelbetreuung -
Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung soll Kindern, Jugendlichen
und jungen Volljährigen gewährt werden,
die einer derartigen Unterstützung zur
sozialen Integration und einer
eigenverantwortlichen Lebensführung
bedürfen, weil ihre Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine
solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
§ 41 - Hilfe für junge Volljährige -
Junge Volljährige erhalten die geeignete
und notwendige Hilfe, wenn und solange
ihre Persönlichkeitsentwicklung eine
selbstbestimmte, eigenverantwortliche und
selbständige Lebensführung nicht
gewährleistet ist. Die Hilfe wird (mit
Ausnahme von begründeten Einzelfällen)
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
gewährt.
§ 42 - Inobhutnahme -
Die Hilfe wird gewährt, wenn ein Kind oder
der jugendliche/ die jugendliche um Obhut
bittet oder eine dringende Gefahr für das
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die
Inobhutnahme erfordert. Die Anfrage erfolgt
über das zuständige Jugendamt.
§ 42a - vorläufige Inobhutnahme von
ausländischen Kindern und Jugendlichen
nach unbegleiteter Einreise -
Die Anfrage erfolgt ebenfalls durch das
zuständige Jugendamt. Ziel der Hilfe ist u.a.
den gesundheitlichen Zustand des Kindes/
Jugendlichen zu ergründen, Ressourcen zu
entdecken und den weiteren Hilfebedarf
des Einzelnen zu eruieren.
1.000,00 EUR a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Tasche, Maik, Hürth, * ‒.‒.‒‒
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2024 mit Änderung vom
19.06.2024
a)
04.07.2024
Engeland

Historie 2

06.11.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Ritterstr. 30
50354 Hürth

Neue Anschrift:
An der Hasenkaule 10
50354 Hürth

04.07.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Maik Tasche
Geschäftsführer