Günter Jacobs GmbH & Co. KG, Aachen, Madrider Ring 10, 52078 Aachen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.10.2012 mit der Günter Jacobs OHG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen; HRA 8052) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Rechtsform: GmbH & Co. KG