Hugo Itter Schlösser und Beschläge oHG, Wuppertal, Innsbrucker Straße 20, 42349 Wuppertal. Einzelkaufmann. Nach Änderung des Rechtsformzusatzes: Hugo Itter Schlösser und Beschläge e.K. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Itter, Reiner, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Inhaber: Itter, Armin, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Armin Itter, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.
Hugo Itter Schlösser und Beschläge oHG, Wuppertal, Innsbrucker Straße 20, 42349 Wuppertal. (Die Herstellung und der Vertrieb von Schlössern und Beschlägen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Innsbrucker Straße 20, 42349 Wuppertal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Itter, Armin, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒; Itter, Reiner, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hugo Itter Schlösser und Beschläge GmbH, Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal HRB 10346) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.