Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Geschäftsanschrift:
Präsident-Herwig-Straße 35, 27472
Cuxhaven |
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a)
27.03.2023
Ritter
b)
Fall 10 |
HRB 110835:Wujkiw Hellmann & Partner Versicherungsmakler GmbH, Cuxhaven, Marktplatz 8, 27472 Cuxhaven.Die Gesellschafterversammlung hat am 27.04.2015 beschlossen, das Stammkapital (50.000,00 DEM) auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) zu ändern.
Wujkiw Hellmann & Partner Versicherungsmakler GmbH, Cuxhaven, Deichstr. 4, 27472 Cuxhaven. Neue Geschäftsanschrift: Marktplatz 8, 27472 Cuxhaven.
Wujkiw Hellman & Partner Versicherungsmakler GmbH, Cuxhaven, Deichstr. 4, 27472 Cuxhaven. Firma von Amts wegen aufgrund Schreibfehlers berichtigt, nun: Wujkiw Hellmann & Partner Versicherungsmakler GmbH.
Wujkiw Versicherungsmakler GmbH, Cuxhaven, Deichstr. 4, 27472 Cuxhaven. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Wujkiw Hellman & Partner Versicherungsmakler GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2012 mit der Hellmann & Partner Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 110189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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