Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
10 |
|
|
|
|
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 11.11.2022 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke)
durch Aufnahme eines neuen Ab-
satzes 2 unter Anpassung der Num-
merierung der folgenden Absätze. |
a)
17.11.2022
Dr. Kuhlmann |
HRB 107390 B: Ärztehaus am KEH mit Epilepsie-Zentrum gGmbH, Berlin, Herzbergstraße 79, 10365 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Prof. Dr. Meencke, Heinz-Joachim
HRB 107390 B: Ärztehaus am KEH mit Epilepsie-Zentrum gGmbH, Berlin, Herzbergstraße 79, 10365 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Franz, Peter
HRB 107390 B: Ärztehaus am KEH mit Epilepsie-Zentrum gGmbH, Berlin, Herzbergstraße 79, 10365 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Herzbergstraße 79, 10365 Berlin
HRB 107390 B: Firma / Name vormals: Ärztehaus am KEH mit Epilepsie-Zentrum GmbH, Berlin, Herzbergstraße 82, 10365 Berlin. Firma: Ärztehaus am KEH mit Epilepsie-Zentrum gGmbH; Gegenstand: Die Förderung des Wohlfahrtswesens im Rahmen einer möglichst optimalen ambulanten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere die ambulante psychiatrische, psychosomatische-psychotherapeutische, epileptologische sowie allgemeinärztliche Versorgung von Menschen rnit seelischen Erkrankungen und Epilepsien. Zu diesem Zweck gründet und betreibt die Gesellschaft ein medizinisches Versorgungszentrum unter ärztlicher Leitung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen gem. § 95 SGB V und zur Erbringung privatärztlicher Leistungen sowie nichtärztlicher Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes und der Durchführung neuer ärztlicher und nichtärztlichen Leistungserbringung im Bereich des Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung, durchführen. Die Gesellschafter sind dem kirchlich-diakonischen Auftrag verpflichtet; sie erfüllen die Aufgaben als ganzheitlichen Dienst am Menschen. Dieser Dienst wird unabhängig von Glaubensbekenntnis, Weltanschauung oder Herkunft der zu Betreuenden geleistet. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 SGB V sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten; § 58 Nr. 2 AO bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke).
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