GnR 550063:"Ärztenetz am Schussental eG, aeneas", Ravensburg (Henri-Dunant-Straße 34, 88213 Ravensburg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.10.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 550063:"Ärztenetz am Schussental eG, aeneas", Ravensburg (Henri-Dunant-Straße 34, 88213 Ravensburg). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2014 und 25.06.2014 mit der Genossenschaft "Gesundheitsnetz Süd eG, GNS", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart GnR 350086) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.