HRA 205133: ÖPNV-Service GmbH & Co. KG, Voltlage, Karlstr. 1, 49599 Voltlage. (die Erbringung von Serviceleistungen für Betriebe, die im Bereich der Personenbeförderung tätig sind, insbesondere Leistungen aller Art im Bereich EDV, Informationstechnologie, Kommunikation, Werbung, Abrechnung, Verwaltung, Planung und Organisation sowie Pflege, Wartung und Reinigung von Fahrzeugen, Betrieb von Werkstätten und Tankstellen, An- und Verkauf von Fahrzeugteilen und -zubehör, Betriebsmitteln, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Büromaterial u.a., Gebäudemanagement, Erbringung von Fahr- und Personaldienstleistungen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Karlstr. 1, 49599 Voltlage. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese nur gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hülsmann Omnibusbetriebe Verwaltungs GmbH, Voltlage (Amtsgericht Osnabrück HRB 20152), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mohs, Karl-Heinz, Voltlage, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ÖPNV-Service GmbH, Voltlage (Amtsgericht Osnabrück HRB 209421) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
49599 Voltlage
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Osnabrück
Rechtsform: GmbH & Co. KG