Ökotech Sundermann- Peters GmbH, Recklinghausen, Küferstraße 32, 45665 Recklinghausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ökotech Energie & Ingenieur GmbH am 21.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ökotech Sundermann- Peters GmbH, Recklinghausen, Küferstraße 32, 45665 Recklinghausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.06.2012 mit der BeCon energy GmbH - nach Änderung der Firma nunmehr Ökotech Energie & Ingenieur GmbH mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5404) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.