4 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Krieg, Doris, Schifferstadt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Winter, Katrin, Ludwigshafen am Rhein,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.04.2024
Heiß
b)
Fall 5 |
3 |
c)
1. Gegenstand des Unternehmens ist das
Betreiben einer Einrichtung der
Wohlfahrtspflege im Rahmen der
Versorgung der kranken, alten und
behinderten Menschen, insbesondere in der
Haus- und Familienpflege. Im sozialen und
fürsorgerischen Bereich werden Beratungen
durchgeführt. Die Gesellschaft ist bereit im
Sinne der jeweiligen
Landesausführungsgesetze zum
Pflegeversicherungsgesetz tätig zu sein
und anerkannt zu werden.
2. Die Gesellschaft verwirklicht ihren
Unternehmensgegenstand insbesondere
auch durch die Erbringung von
Kooperationsleistungen an andere
steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne
von § 57 Abs. 3 AO.
Bei den Kooperationsleistungen der
Gesellschaft handelt es sich um
- die Erbringung von Fortbildungsleistungen
sowie Dienstleistungen aus dem Bereich
des Qualitätsmanagements,
- Einkauf für die in der ambulanten Pflege
tauglichen Fahrzeuge, allgemeine
Tätigkeiten im Fuhrparkmanagement,
- Des Weiteren sind es
Kooperationsleistungen auf dem Gebiet der
Verwaltung. Dazu gehören auch die
Personalverwaltung, Betriebliches
Eingliederungsmanagement,
Finanzbuchhaltung, Leistungsabrechnung,
Datenschutz, Arbeitsschutz, elektronische
Datenverarbeitung, Einkauf, Controlling
(Benchmark), Callcenter, Rufbereitschaft,
Archivierung und Marketing.
- Unterstützung im Bereich Ausbildung,
- Zudem erfolgen Kooperationsleistungen in
dem Bereich der Personalgestellung, der
Beratung und Unterstützung der
Leitungskräfte und bei der Vertretung und
Übernahme administrativer Aufgaben.
3. Die Gesellschaft verwirklicht ihren
Unternehmensgegenstand unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
anderer steuerbegünstigter Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich von
-- dem Ökumenische Sozialstation Neustadt
an der Weinstraße e.V.
-- der Ökumenische Sozialstation
Ludwigshafen gGmbH
-- und dem Ökumenische Sozialstation
Fankenthal e.V.
Die Kooperationsleistungen erfolgen
gegenüber folgenden Rechtsträgern:
- Ökumenische Sozialstation Neustadt an
der Weinstraße e.V.,
- Ökumenische Sozialstation Ludwigshafen
am Rhein gGmbH
- und Ökumenische Sozialstation
Frankenthal e.V.
Bei den einbezogenen
Kooperationsleistungen handelt es sich um
- die Erbringung von Fortbildungsleistungen
sowie Dienstleistungen aus dem Bereich
des Qualitätsmanagements,
- Einkauf für die in der ambulanten Pflege
tauglichen Fahrzeuge, allgemeine
Tätigkeiten im Fuhrparkmanagement
- Des Weiteren sind es
Kooperationsleistungen auf dem Gebiet der
Verwaltung. Dazu gehören auch die
Personalverwaltung, Betriebliches
Eingliederungsmanagement,
Finanzbuchhaltung, Leistungsabrechnung,
Datenschutz, Arbeitsschutz, elektronische
Datenverarbeitung, Einkauf,
Controlling (Benchmark), Callcenter,
Rufbereitschaft, Archivierung und
Marketing.
- Unterstützung im Bereich Ausbildung,
- Zudem erfolgen Kooperationsleistungen in
dem Bereich der Personalgestellung, der
Beratung und Unterstützung der
Leitungskräfte
und bei der Vertretung und Übernahme
administrativer Aufgaben.
Darüber hinaus sollen durch
niedrigschwellige Betreuungsangebote und
sonstige ergänzende Dienste
Hilfestellungen angeboten werden (z.B.
Tagesbetreuung).
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige
oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu
erwerben, sich an solchen zu beteiligen
oder deren Vertretung
zu übernehmen und alles zu tun, was der
Förderung des Gesellschaftszweckes dient.
2. Die ökumenische Sozialstation gGmbH
wirkt in der vom Caritasverband für die
Diözese Speyer und dem Diakonischen
Werk der Evangelischen
Kirche der Pfalz gebildeten
Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenischen
Sozialstationen mit.
3. Für die Bildung einer
Mitarbeitervertretung in der ökumenischen
Sozialstation gGmbH bestimmt die
Gesellschafterversammlung, ob die
Mitarbeitervertretungsordnung der Diözese
Speyer oder das
Mitarbeitervertretungsgesetz der
Pfälzischen Landeskirche angewendet wird.
Entsprechendes gilt für die Festlegung des
anzuwendenden Tarifrechts. Eine
diesbezügliche Entscheidung kann nur
einheitlich getroffen werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Neufassung von
§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die
Ergänzung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. |
a)
10.01.2023
Heiß
b)
Fall 3 |