Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Luber, Stefanie, Wernberg-Köblitz, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
13.06.2024
Seitz |
HRB 2689: ÜBZO Überbetriebliches Bildungszentrum in Ostbayern GmbH, Weiherhammer, Paul-Engel-Straße 1, 92729 Weiherhammer. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hautmann, Reinhold, Weiherhammer, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2689: ÜBZO Überbetriebliches Bildungszentrum in Ostbayern GmbH, Weiherhammer, Paul-Engel-Straße 1, 92729 Weiherhammer. Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Dr. Bauer, Erich, Amberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
ÜBZO Überbetriebliches Bildungszentrum in Ostbayern GmbH, Weiherhammer, Paul-Engel-Straße 1, 92729 Weiherhammer.Infolge Berichtigung hinsichtlich des Datums des Verschmelzungsvertrages neu vorgetragen: Die BHS WEITERBILDUNG gGmbH mit dem Sitz in Weiherhammer (Amtsgericht Weiden HRB 3076) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
ÜBZO Überbetriebliches Bildungszentrum in Ostbayern GmbH, Weiherhammer, Paul-Engel-Straße 1, 92729 Weiherhammer.Die BHS WEITERBILDUNG gGmbH mit dem Sitz in Weiherhammer (Amtsgericht Weiden HRB 3076) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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